Teilnahmebedingungen

1. Registrierung/Teilnahme

Für die Teilnahme an der Ziehung sind mindestens sämtliche Daten, die vom Formular als Pflichtfeld angegeben sind, anzugeben. Die Verantwortung für Änderungen dieser Daten, insbesondere der Adresse und der E-Mail-Adresse, liegt beim Teilnehmer.

2. Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich und der Schweiz, die über eine gültige E-Mail-Adresse verfügen und zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ausgenommen hiervon sind Mitarbeiter, Bevollmächtigte, Rechtsnachfolger und Beauftragte der Eversfrank Gruppe*.

3. Ausschluss

Die Evers & Evers GmbH & Co. KG ist berechtigt, einzelne Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. der Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, Mehrfachteilnahme, oder Manipulation, vorliegen.

4. Sonstige Bedingungen der Teilnahme

Die Teilnahme ist nur über die Website ww.eversfrank.com möglich. Die Teilnahme ist kostenlos und hängt in keiner Weise von dem Erwerb von Leistungen der Eversfrank Gruppe* ab. Dies hat auch keinen Einfluss auf die Gewinnchancen. Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis mit den Regeln des Gewinnspiels. Die Teilnahme ist innerhalb der im Gewinnspiel angegebenen Zeiten, oder bis zu einem spätestens bestimmten Zeitpunkt möglich.

5. Gewinnermittlung & Teilnahmefrist

Das Gewinnspiel endet, sobald der Vorrat an Gewinnen aufgebraucht ist, spätestens jedoch am 01.09.2021. Werden die Anforderungen gem. Ziffer 6 erfüllt, erhalten die Gewinner den Gewinn als Sofortgewinn, solange der Vorrat reicht.

6. Gewinn

Insgesamt werden ein Hauptgewinn und 50 weitere Gewinne vergeben. Für den Hauptgewinn muss die Bedingung erfüllt sein, dass die gestellte Frage richtig beantwortet wird. Die Gewinner werden innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Teilnahme verständigt.

7. Benachrichtigung der Gewinner

Die Gewinner werden über die bei der Teilnahme verwendete E-Mail-Adresse benachrichtigt.

8. Anwendbares Recht

Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht.

9. Übermittlung der Gewinne

Die Gewinne werden an die bei der Registrierung angegebene Adresse versendet.

10. Beendigungsmöglichkeiten

Die Evers & Evers GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung abbrechen oder beenden zu können. Dies gilt insbesondere, wenn das Gewinnspiel aus irgendwelchen Gründen nicht planmäßig laufen kann, so etwa bei Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder reguläre und ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels beeinflussen. In solchen Fällen hat die Evers & Evers GmbH & Co. KG zudem das Recht, das Gewinnspiel nach seinem Ermessen zu modifizieren.

11. Datenschutz

Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist eine Angabe von personenbezogenen Daten erforderlich. Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die von ihm übermittelten Daten für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels erhoben, verarbeitet und an die Eversfrank Gruppe* weitergegeben werden. Der Teilnehmer kann sich außerdem damit einverstanden erklären, dass er auf die von ihm hinterlegte E-Mail Adresse werbliche Nachrichten im Zusammenhang mit der Eversfrank Gruppe* erhalten darf. Die gesamten Datenschutz-Richtlinien können unter https://www.eversfrank.com/datenschutzerklaerung/ abgerufen werden

12. Rechtsweg und Haftung

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf die Auszahlung der Gewinne. Die Evers & Evers GmbH & Co. KG haftet nicht für den Verlust, die Verspätung, die Verzögerung, die Veränderung, die Manipulation und/oder die Fehlleitung von E-Mails und/oder Daten bei der Dateneingabe, -erfassung, -übertragung und/oder -speicherung, welche ihre Ursache in fremden Datennetzen, insbesondere dem Internet bzw. dem WWW, in fremden Telefonleitungen und/oder anderer Hard- und/oder Software der Teilnehmer und/oder Dritter haben; dies betrifft insbesondere auch fehlerhafte, fehlende, unterbrochene, gelöschte oder defekte Daten. Die Evers & Evers GmbH & Co. KG haftet auch nicht für unkorrekte Informationen, die durch Teilnehmer und/oder Dritte, deren Hardware und/oder Software hervorgerufen werden und die für das Gewinnspiel gebraucht werden oder mit diesem im Zusammenhang stehen. Insbesondere wird keine Haftung übernommen, wenn E-Mails oder Dateneingaben nicht den dort aufgestellten Anforderungen entsprechen und infolgedessen vom System nicht akzeptiert und/oder angenommen werden. Ferner haftet die Evers & Evers GmbH & Co. KG nicht bei Diebstahl oder der Zerstörung der die Daten speichernden Systeme und/oder Speichermedien oder bei der unberechtigten Veränderung und/oder Manipulation der Daten in den Systemen und/oder auf den Speichermedien durch die Teilnehmer oder Dritte. Im Übrigen haftet die Evers & Evers GmbH & Co. KG nur für grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Die Evers & Evers GmbH & Co. KG haftet weiter nicht für Schäden, die dem Gewinner oder Angehörigen des Gewinners in Zusammenhang mit dem Gewinn widerfahren. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den 3 vertragstypischen, voraussehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Teilnehmers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Veranstalter und Teilnehmer sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis erzielt wird.

 

*zur Eversfrank Gruppe gehören: Evers & Evers GmbH & Co. KG, Evers-Druck GmbH, Evers-ReForest GmbH & Co. KG, Industrial Maintenance Service GmbH, Frank Druck GmbH & Co. KG, MAIL Weiterverarbeitung GmbH, Nordland Spedition GmbH, DVZ Druckvorstufen GmbH, IDW Industrieservice GmbH, IDW Industrieservice GmbH, Aro Druck GmbH & Co. KG, Eversfrank Scandinavia A/S, Evers-Frank Druk en Media Groep B.V., We-Print